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Was ist häuslicher Unterricht? In Österreich herrscht Unterrichtspflicht. Diese Unterrichtspflicht kann sowohl in der Pflichtschule absolviert werden, oder aber auch einfach zuhause ohne in die Schule zu gehen. Das Lernziel welches vom jeweiligen Landesschulrat bzw. auch vom Bundesministerium für Bildung vorgegeben wird, ist jedoch auch im häuslichen Unterricht unbedingt zu erreichen. Warum zuhause unterrichten? Zuhause unterrichten birgt viele Vorteile: Aber es gibt auch Nachteile: Abmeldung zum häuslichen Unterricht Die „Abmeldung“ (besser „Anzeige“) des häuslichen Unterrichts muss jedenfalls VOR Beginn des neuen Schuljahres bei der Bildungsdirektion erfolgen. Manche Bundesländer ersuchen aber um frühere Abmeldung, der früheste angeforderte Zeitpunkt muss aber jedenfalls nach dem Zeugnistag liegen, da ja in der Regel ein positives Zeugnis des vergangenen Jahres beigelegt werden muss. Außer der Bereitschaft Zeit und Geduld für den Unterricht ihrer Kinder mitzubringen, benötigen sie ein formloses Schreiben zur Anmeldung, welches sie an den zuständigen Landesschulrat vor Beginn des Schuljahres senden müssen. Vorlage Eine Abmeldung zum häuslichen Unterricht ist im laufenden Schuljahr ist regulär nicht vorgesehen, jedoch kann vom häuslichen Unterricht jederzeit in die "normale" Schule gewechselt werden. Lehrplan und Lehrstoffe Woher bekommt man den Lehrplan und die Lehrstoffe? Die Bücher sind im Rahmen des jährlich verlautbarten Schulbuchkontingents auch für Externisten kostenlos. Die Bücher sind aus der Liste zur jährlichen Schulbuchaktion frei wählbar (dort ist die Schulbuchnummer und der angegebene Preis jeweils angeführt). Zu bestellen sind die Bücher für Externisten immer in der Sprengelschule (auch dann, wenn die Prüfungen an einer anderen Schule abgehalten werden). Man hat jedenfalls FREIE WAHL bei den Büchern. Manche Sprengelschulen versuchen, ihre gebrauchten Bücher anderer Kinder „an den Mann zu kriegen“ oder wollen die Bücher mitbestellen, die sie selber verwenden. Das ist NICHT korrekt und man muss sich damit NICHT einverstanden erklären. Das Bundesministerium für Bildung hat sich da auch absolut FÜR die Externisten ausgesprochen und man kann sich ggf. an das Ministerium wenden, wenn man Schwierigkeiten bei der Schulbuchbestellung hat. Externistenprüfung Diese Prüfung ist am Ende des Schuljahres vom Schüler zu absolvieren und dient dazu den Lernerfolg zu bestätigen.
Was es sonst noch zu wissen gibt Man sollte sich im Klaren darüber sein, dass das Spektrum des „häuslichen Unterrichts“ im Alltag ein weites ist. Manche Familien praktizieren wirklich striktes „Homeschooling“ mit fixen Lernzeiten und Wochenzielen. Manche sehen sich als „Unschooler“ oder „Freilerner“, wobei letzteres in Wahrheit in Österreich aufgrund der Externistenprüfungen nicht wirklich bzw. nur eingeschränkt möglich ist. Aus unserer Erfahrung heraus haben zu viele Eltern die Befürchtung, einen „Lehrer“ ersetzen zu müssen (vor allem ab der Mittelstufe besteht die Sorge, dass man ja selbst den Stoff gar nicht mehr vermitteln kann). Bezüglich der Auswahl der Prüfungsschule kocht jedes Bundesland sein eigenes Süppchen. Während in Wien mittlerweile die Prüfung in demjenigen Bezirk abgehalten werden muss, in dem das Kind seinen Hauptwohnsitz hat, sollte es in der Steiermark zB überhaupt keine Vorgaben geben. In Kärnten muss eine Prüfungsschule aus einer Externistenprüfungsschulliste gewählt werden. Sofern diese nicht im Wohnsitz-Bezirk liegt, kann die ausgewählte Prüfe aber auch ein Abfuhr erteilen, wenn sie zB keine zeitlichen Kapazitäten mehr hat (nur die zugeteilte Schule im Bezirk MUSS die Externistenprüfung abnehmen). Nach meiner Information ist eine Prüfung an einer Privatschule nur möglich, wenn diese zum Zeitpunkt der Prüfung bereits über dauerhaftes Öffentlichkeitsrecht verfügt hat. Die meisten Privatschulen bekommen das Öffentlichkeitsrecht erst rückwirkend und immer nur für das vergangene Schuljahr zugesprochen. Somit würde eine Prüfung dort nicht anerkannt werden.
Weiterführende Links Schulbücher Schulbuchaktion.at Facebookgruppen Häuslicher Unterricht in Österreich Fragen und Antworten zum Thema als Video auf Facebook
Zusätzlich gibt es zahlreiche Facebook-Gruppen rund um das Thema Die Informationen zum häuslichen Unterricht wurden mit freundlicher Unterstützung von Fam. Amplatz erstellt. |
Warum einen Verein gründen? Vereine unterliegen nicht dem allgemein gültigen Handels- und Seerecht. Vereine können die Statuten per ordentlicher Abstimmung jederzeit ändern. Was brauche ich zur Vereinserrichtung?
Download Formulare von Juristen aufgesetzt und geprüft (corona-querfront.com): Mit diesen downloadbaren Statuten konnte der Verein Akademie Kultur Mensch, ohne weitere Rückfragen der Behörde bzw. ohne irgendwelche Probleme errichtet werden. An Kosten sind EUR 22,10 entstanden. Anmeldung des Vereins Für die Errichtung eines Vereins müssen die Vereinsanzeigen von den jeweiligen Personen unterschrieben werden und zusammen mit den Vereinsstatuten an die jeweilige Behörde geschickt werden (am Land die zuständige BH, in der Stadt die zuständige Polizeidirektion oder das Magistrat). Die Errichtungsgebühr beläuft sich derzeit auf knappe 15 Euro plus pro eingereichten DIN A4 Blatt je 3,90 Euro (max. 21,80). Dann noch 6,50 Euro für den positiven Bescheid zur Aufnahme der Vereinstätigkeit. Nach der Errichtung Muss die Wahlanzeige ausgefüllt werden (Bestellung von PräsidentIn und FinanzreferentIn) und an die Vereinsbehörde (dort wo die VEreinsanzeige hingeschickt wurde) geschickt werden. weiterführende Links oesterreich.gv.at Vereinsgründung Bundesministerium für Inneres Vereinsgründung Kulturverein gründen und betreiben
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